Erweiterte Drohnenkurse nach EASA-Part-FCL 2021
Vorbereitungskurs für A2-Fernpiloten-Prüfungen durch AUSTRO CONTROL

Immer mehr Menschen machen die Fliegerei mit diesen kleinen, leichten Fluggeräten zu ihrem Hobby. In Österreich alleine dürfte die Anzahl der Drohnen bereits Anfang 2021 mehr als 100.000 betragen! Viele davon dürften "schwarz" bzw. illegal fliegen, denn derzeit sollen vernehmlich erst 2.800 bewilligt sein.
Das künftige Geschäft der Luftfahrtbehörden durch die erfolgten Lockerungen ist dem Greifen nahe, die sogenannten Erleichterungen ein Damoklesschwert für Betreiber.

Zitat Gustav Z. HOLDOSI: Wie vergleichsweise beim Auto ist auch beim Betrieb von Drohnen (uLFZ oder UAV), vereinfacht gesagt, ein Führerschein und ein Zulassungsschein erforderlich.

Doch Vorsicht: Auch für Drohnen gelten die Luftverkehrsregeln und gesetzliche Vorschriften. Es sind die Luftverkehrsregeln zu beachten, welche bestimmte Betriebsbeschränkungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge vorsehen. 
Als Drohnen werden unbemannte, flugfähige Geräte (UAV= Unmanned Aerial Vehicle) verstanden, unabhängig davon, ob sie über Bordmittel für Bild- oder Tonaufnahmen verfügen.

  • Die Einstufung des Drohnenbetriebs wird in die Kategorien "open""specific" und "certified" eingeteilt, die für den Freizeitanwender relevante "open" Kategorie, wird in drei weitere Unterkategorien aufgeteilt (siehe 2. Bild links.
    Unterschieden werden Drohnen vordergründig nach Zertifizierungspflicht, Bewilligungspflicht und Drohnen unter 25kg! 

Durch die Einführung einer EASA-Lizenz wurde wohl eine europäische Regelung und Vereinfachung erzielt, sicherer wurde es nach Einschätzungen vieler Stakeholder in der Luftfahrtbranche vermutlich nicht. 
Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice Fragen. Innerhalb von 45 Minuten müssen 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Bei erfolgreichem Bestehen wird der Kompetenznachweis als PDF-Datei ausgestellt. Eine Online-Überprüfung der Identität gibt es leider nicht. 

  • Geht man davon aus, dass allein in Österreich von geschätzt mehr als 100.000 Drohnen bis Ende 2020 nur ca. 2.500 Drohnen legal flogen, so kann man erkennen, dass man das in den Griff bekommen möchte.

Die damit einhergehenden Risiken werden wohl in Zukunft noch zu überdenken sein, denn ein spektakulärer Unfall  in Österreich zeigt auf, dass Drohnenpiloten und Betreiber erheblichen Risiken ausgesetzt sind, abgesehen von den Betroffenen.

Zitat: "Inmitten der ohnehin schon schwierigen Corona Zeit wollten sie einfach mal an die frische Luft. Daraufhin unternahm eine 46-Jährige aus dem Bezirk Liezen am Montag (18.05.2020) eine Radtour mit ihrem Ehemann. Daß es ... zu einem Drohnen Unfall kommen würde, ahnte dabei niemand. Denn es war lediglich einen sogenannte “Mini Drohne“, die zur selben Zeit von einem 58-jährigen gestartet wurde. Diese kreuzte plötzlich den Weg der zwei Radfahrer in Kopfhöhe, worauf die Frau mit einer Vollbremsung reagierte. Bei diesem Drohnen Unfall ... erlitt die Betroffene Verletzungen unbestimmten Grades. Ihr Ehemann (52) hatte noch Glück, denn dieser konnte gerade noch nach links ausweichen. Die sofort alarmierte Rettung brachte die Frau umgehend ins Klinikum Wels.

Die Rede ist dabei von Selfie-Drohnen und Flycams. Diese dürfen Drohnenpiloten nach EASA “über den Köpfen Unbeteiligter” fliegen!
Auch wenn deren Gewicht unerheblich sein könnte, die steigende Gefahr durch Ablenkung, die eine steigende Anzahl gerade von Mini Drohnen im besiedelten Gebiet oder über stark befahrenen Straßen mit sich bringt kann Existenzen vernichten.
Wir erinnern an das in Österreich geltende Gefährdungsverbot, das von den Luftfahrtbehörden augenscheinlich nicht thematisiert wird.

Drohnentheorieprüfungen
Die theoretische Drohnen-Luftrechtsprüfung ist bei AUSTRO CONTROL online möglich, für Betreiber von Drohnen mit über 250g verpflichtend, aus unserer Sicht jedenfalls nicht ausreichend. 
§ Das Auswendig lernen von irgendwelchen Prüfungsfragen ist sinnlos, da die rechtlichen Grundlagen für einen Laien eher schwer durchschaubar sind und im höchst eigenen Interesse verstanden werden müssen.

Es ist uns gerade als EASA-zertifizierte FTO (Flying Training Organisation) ein besonderes Anliegen die Delta´s und No-Go´s zu den EASA-Regulierungen herauszuarbeiten, Ihnen nahezubringen und Sie insbesondere in Rechtsfragen, Meteorologie, Flugleistung, Masse und Gleichgewicht, Schwerpunktlage, Batterien / Akkus und Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden zu sensibilisieren.

Wir werden daher aufgrund zahlreicher Anfragen in Kürze, wie in den Jahren seit Einführung des Drohnenregulativs in Österreich, einen Drohnenpiloten-Ergänzungskurs zum Erwerb des großen EU-Drohnenführerscheins (= Fernpilotenzeugnis A2) anbieten und Sie gerne dazu einladen. 

Teilnahmevoraussetzungen

Man muss den kleinen EU-Drohnenführerschein (= Kompetenznachweis A1/A3) haben.

Schreiben Sie uns bitte, wenn Sie Interesse an einer soliden Schulung haben. Wir nehmen Sie dann gerne in Vormerk.
Alle Schulungen werden nur unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen durchgeführt und organisiert. Termine und Bedingungen der Schulungen sind leider von der COVID 19-Situation abhängig

HINWEIS: GÜLTIGKEIT VON AUSTROCONTROL-DROHNENPRÜFUNGEN VOR 2021

Wie uns vor Einführung der EASA-Regelungen mit 31.12.2020 versprochen, hält sich AustroControl daran für bereits abgelegte Prüfungen eine Übergangsfrist einzuräumen.

So kann der "alte" Prüfungsnachweis noch bis 01.01.2022 in Kombination mit einer gültigen Austro Control Betriebsbewilligung Österreich verwendet werden. 
Wer in Österreich das Auslangen findet darf also weiterhin mit seiner AustroControl-Prüfungsbestätigung bis 01.01.2022 legal weiterfliegen.
In diesem Sinne behält auch die von uns ausgestellte ID-Card bis 1.1.2022 ihre Gültigkeit.

Allerdings beinhaltet diese Zusage einen Pferdefuß:

"Da die in der EU-Verordnung vorgesehene Online-Theorieprüfung aber nicht nur den Bereich Luftrecht, sondern auch Themen wie Flugsicherheit, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu unbemannten Luftfahrzeugen, Versicherung sowie Datenschutz und Schutz der Privatsphäre umfasst, kann die Prüfung im Gegenstand Luftrecht mangels Gleichwertigkeit nicht als Kompetenznachweis gemäß EU-Regulativ anerkannt werden." Quelle AustroControl

Nähere Informationen zu praktischen Drohnenflugprüfungen können Sie bald über die Homepage der MOTORFLUGUNION Klosterneuburg unter Drohnenflug abrufen.

Tipps für den sicheren Drohnenflug

Prinzipiell gilt:

  • Das Fluggebiet sorgfältig wählen!
  • Vorsicht beim Filmen! Bild- und Urheberrechte beachten!
  • Keine Gefährdung von Personen und Sachen (Gefährdungsverbot)!
    WARNUNG:
    Nehmen Sie möglichst von der Verwendung von Quadcoptern Abstand. Bei Ausfall von nur einem Propeller stürzen die nicht voll redundante Drohnen ab!
    Es liegt nicht in Ihrer Hand, wenn Sie gejammt oder gespooft werden bzw. einem Kontrollverlust durch W-LAN-Netze unterliegen - und Sie bemerken es oft gar nicht. Und wenn jemand eine bis zu 25kg schwere Drohne auf den Kopf fällt, dann möchten Sie mit Sicherheit nicht dabei gewesen sein!

Beim nicht privaten Betrieb von Drohnen verpflichten sich Betreiber wie Piloten am Boden zur Wahrung „überwiegend schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen" von Betroffenen gemäß Datenschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für alle Formen von Foto- und Filmaufzeichnungen, die mit solchen zivilen Drohnen gemacht werden.
Schon vor den Aufnahmen muss verpflichtend eine Meldung an die Datenschutzkommission erfolgen.

Die MOTORFLUGUNION Klosterneuburg steht in ständigem engen Kontakt mit der Abteilung EXAMINATIONS bei Austro Control und führt im Rahmen ihrer EASA-zugelassenen Ausbildungsorganisation seit mehreren Jahren erfolgreich regelmäßige Drohnen-Luftrechtskurse durch, die punktgenau auf die Materie abzielen und zur Prüfung bei AUSTRO CONTROL vorbereiten.
Auch individuelle Kurse für Nutzergruppen werden nach Bedarf auch vor Ort angeboten.

Unser Kursangebot



beinhaltet Kursunterlagen, das fachliche Erarbeiten der Antworten zu den zu erwartenden AUSTRO CONTROL-Prüfungsfragen inklusive einem Kurs-Teilnahme-Zertifikat.
Dieses Teilnahmezertifikat nach EASA-Regeln bestätigt eine luftfahrtkonforme Schulung und dient als Nachweis im Rahmen der "legal awareness".

Nächster Kurstermin
Wir sind soeben dabei einen Anwenderkurs zusammen zu stellen und werden diesen hier demnächst ankündigen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf Facebook.com/drohnenkurs


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.