Nicht jeder Flugbegeisterte mit Handicap muss auf seinen Traum verzichten.

Je nach vorliegendem Handicap und ärztlichen Vor-Diagnosen kann möglicherweise eine Lösung des erfolgreichen Zuganges zur Luftfahrt erkannt werden. 


Unsere Flugschule bringt Sie in die Luft, wenn einige wichtige Kriterien nach EASA erfüllt werden.
Ziel ist das Fliegen in einem Serienflugzeug ohne weitere Umbauten. 

Es liegt jedoch eindeutig außerhalb des Rahmens dieser Seiten, alle Fragen zu Erkrankungen und zum Erwerb einer PPL(A) oder LAPL(A) zu beantworten.

Zunächst wird die Art der Beeinträchtigung mit unserer Clubleitung besprochen.

Dabei steht  zunächst die Frage der Flugtauglichkeit trotz Handicap im Mittelpunkt.
Unsere besonderen Erfahrungen beziehen sich auf Personen mit US-Amputationen und Bewegungseinschränkungen. 
Die Möglichkeit, eine Privatpilotenlizenz zu erhalten, ist in der Regel hervorragend, in vielen Fällen ohne Einschränkung.

Die Auswirkungen einer Arm- oder Handamputation variieren mit dem Grad der Behinderung und der Komplexität von Prothesen.
Einige Amputierte haben möglicherweise Schwierigkeiten die Zehenbremsen zu betätigen. Wenn das angestrebte Flugzeug klassische Zehenspitzenbremsen hat, können erfahrungsgemäß US-Amputierte oder Sprunggelenkbeeinträchtigte  Zehenspitzenbremsen nach einiger Zeit des Rollens am Taxiway bedienen.
Ansonsten sollte es keine besonderen Schwierigkeiten geben.

  • Wie bei gesunden Personen auch untersucht ein in solchen besonderen Fragen geschulter/erfahrener EASA Fliegerarzt - SV/ Medical Examiner der Klassen 1,2,3 die weitere Vorgangsweise und stimmt sich direkt  mit der AEROMED der zuständigen Luftfahrtbehörde ab. 
    In einigen Fällen wird dann auch noch ein weiteres medizinisches Gutachten im Sinne der Sicherheit der Luftfahrt abverlangt.  

Danach erstellen wir eine Empfehlung anhand eines Praxisflus unter Berücksichtigung des Pflichtenhefts / flugmedizinischen Fragestellung von AEROMED.


Der Lizenzeintrag OAL

Dieser beschränkt die zu erteilende Lizenz auf den nachgewiesenen Flugzeugtyp.
Die Einschränkung kann für einen Piloten gelten, der einen Gliedmaßenmangel oder eine andere anatomische Störung aufweist, eröffnet aber den Zugang zur General Aviation.

Unsere Aufgabe als ATO ist es dann ein fachlich fundiertes Gutachten für den fliegerärztlichen Sachverständigen auszuarbeiten, das die praktische Tauglichkeit des angehenden Piloten mit Handycap bescheinigt.
Danach verläuft Ihre Ausbildung wie vorgesehen nach EASA. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter  https://www.mfu.at/checklist.php 

 Die Rechtsgrundlagen / Medizinische Voraussetzungen

1. Grundlage für die Beurteilung einer behinderten Person ist die Verordnung 1178/2011 der Kommission der EU.
2. Diese Regelung wird durch das Dokument ergänzt Akzeptable Means of Compliance (AMC) und Leitfaden (GM) zu Part-MED, 15. Dezember 2011. Änderung 1, 8. August 2013
(unverbindlich - siehe http://easa.europa.eu >>> die Agentur >>> FAQs >>> Akzeptable Mittel von…)
3. Verordnung 290/2012, Änderungen der Verordnung 1178
4. Einige Korrekturen der Verordnung 1178. (ohne Auswirkung auf unser Thema)

Sein Schicksal kann man selbst in die Hand nehmen: Mit der richtigen Motivation und Liebe zur Fliegerei kann man "Berge versetzen", auch als Handicap-Pilot. Rudi hat es bei seinem Prüfungsflug am 11.5.2021 vorgezeigt. Wir gratulieren zum PPL(A).

Fragen kostet nichts: Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage. Wir beraten Sie kostenlos.


Sämtliche Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr!