NR Night Rating - Nachtsichtflug

Der Nachtsichtflug schließt unbekannte Horizonte

Fliegen bei Nacht - der Traum vieler Sichtflugpiloten 

Wir lehren Sie, wie man sich in der Nacht orientiert bzw. richtig navigiert, was ein "Schwarzes Loch" ist, welche Punkte beachtet werden müssen. Nehmen Sie sich den Druck, vorübergehend wieder bei ECET zurück sein zu müssen...

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Nachtsichtflugausbildung?

Der Winter ist die beste Zeit hierfür, denn man muss aufgrund der kurzen Wintertage nicht bis zum späten Abend warten.
Nachtflug ist völlig unterschiedlich zum Fliegen bei Tag.

Aus aktuellen Sicherheitsüberlegungen und aufgrund eines Beschlusses der Lehrerkonferenz unterrichten wir Nachtsichtflug nicht während der Grundausbildung!
Solange Sie nicht über genügend Training verfügen und auf Ihrem Flugzeug wirklich fit sind, kann Nachtsichtflug zur Gefahr werden. Folgen Sie unserem Rat und beginnen Sie mit dem Nachtflug erst ab ca. 100 Flugstunden - in Ihrem persönlichen Interesse und im Sinne der Flugsicherheit!

Nachtsichtflug

Das Fliegen unter hellem Mond, möglicherweise über einem Schneeteppich, ist völlig unterschiedlich zur mondlosen Nacht über einer unbeleuchteten Landschaft, die einen natürlichen Horizont gar nicht darstellen kann. 
Erfliegen Sie beide Szenarien mit Ihrem Fluglehrer! 
Nachtflug ist im Vergleich zum Tagflug sehr unterschiedlich und verlangt mehr Aufmerksamkeit vom Piloten. Der wahrnehmbarste Unterschied ist die begrenzte Verwendbarkeit der Außensicht. 

Hierzu müssen Bordinstrumente zu einem höheren Grad eingesetzt werden als bei Tag. Es hilft, wenn Sie bereits effektives Instrumentfliegen auf einem Simulator geübt haben, bevor Sie zum Nachtsichtflug starten. Besonders bei dunklen Nachtflugbedingungen wird Ihr Flug zu ihrem ersten realen Test. 

Die richtige Cockpitbeleuchtung

Instrumentenbrettbeleuchtung Eine andere wichtige Aufgabe ist das Einstellen der korrekten Cockpitbeleuchtung. 
Viele Piloten fliegen nachts mit zu heller Cockpitbeleuchtung, sterben ihre Sicht nach außen reduziert. Verwenden Sie daher das minimalste Beleuchtungsniveau, das Ihr Instrumentenbrett noch beleuchtet. 

Haben Sie keine Angst vor der Nacht

Prüfen Sie, wann der Mond aufgeht (der Mond geht bei Sonnenuntergang auf) und ob ausreichende Flugwetterbedingungen herrschen. Dann kleiden Sie sich warm an, setzen Sie frische Batterien in Ihre Taschenlampen ein (eine für den Außencheck, eine zweite auf einem Halsband getragen) und erfahren Sie die Freuden und die Herausforderungen des Fliegens, wenn die Sonne kein Faktor mehr ist.

Obwohl kein Kurs für die Erlangung des Nachtischtfluges nach Part-FCL vorgeschrieben ist, unterrichten wir Sie in einem eigenen NR-Rating-Kurssegment über wichtige Details und bereiten Sie auch theoretisch gründlich auf Ihre geplante Nachtsichtflugschulung vor.

Trainingserfordernis

  • Mindestens 3 Stunden Übungen mit Lehrberechtigtem bei Nacht, hiervon mindestens eine Stunde Überlandflugnavigation zu einem mindestens 30 NM vom Startflugplatz entfernten Flugplatz
  • Mindestens fünf Alleinstarts
  • Fünf Landungen bis zum Stillstand bei Nacht

Nacht nach LVR

Nacht ist der Zeitraum zwischen jenen Zeitpunkten, in denen sich die Mitte der Sonnenscheibe am Abend (ECET) und am Morgen (BCMT) sechs Grad unter dem Horizont befindet.

Was ist ein Nachtsichtflug im rechtlichen Sinn?

Nacht-Sichtflüge sind in Österreich - außer im Flugplatzverkehr nicht kontrollierter Flugplätze - nur als kontrollierte Flüge zulässig.

Nachtsichtflüge dürfen nur durchgeführt werden bei:

  • Flugsicht mindestens 5 km
  • Horizontaler Abstand von den Wolken mindestens 1,5 km
  • Vertikaler Abstand von den Wolken mindestens 300 m und Erdsicht
  • Bodensicht mindestens 5 km, sofern diese von einem von der zuständigen Behörde bevollmächtigten Beobachter gemeldet wird. 

Wird ein Flug als Nacht-Sichtflug begonnen, so ist der Flugplan spätestens 30 Minuten vor dem Abflug abzugeben, wenn der Flug nicht ausschließlich im Flugplatzverkehr durchgeführt werden soll.
Wird ein bei Tag begonnener Sichtflug als Nacht-Sichtflug fortgesetzt, so ist spätestens zehn Minuten vor dem Zeitpunkt, ab welchem der Flug als Nacht-Sichtflug durchgeführt werden soll, der Flugplan abzugeben und eine Freigabe zur Durchführung des Nacht-Sichtfluges einzuholen.

  • Freigaben für Nacht-Sichtflüge dürfen nur für Flüge beantragt werden, die nicht als Instrumentenflüge durchgeführt werden können.
  • Dies gilt jedoch nicht für Nacht-Sichtflüge, die ausschließlich im Flugplatzverkehr durchgeführt werden sollen, sowie für Ausbildungsflüge im Rahmen einer Zivilluftfahrerschule oder für Prüfungsflüge.
  • Nacht-Sichtflüge im Sinne dieser Verordnung dürfen mit Zivilluftfahrzeugen nur von Inhabern einer gültigen Sicht-Nachtflug- oder Instrumentenflugberechtigung, ansonsten nur zu Ausbildungszwecken unter der unmittelbaren Aufsicht eines befugten Fluglehrers durchgeführt werden.
  • Nacht-Sichtflüge werden, entsprechend der jeweiligen Luftraumklassifizierung, wie Sichtflüge gestaffelt, getrennt oder mit Verkehrsinformationen versehen.
  • Nacht-Sichtflüge dürfen nur unter Verwendung eines Transponders (Mode S) durchgeführt werden.
  • Der Pilot eines Nacht-Sichtfluges hat den Flug so zu planen und durchzuführen, dass auf seiner Flugstrecke die Hindernisfreiheit und das Verbleiben im kontrollierten Luftraum gewährleistet sind.

Für unsere englischsprachigen Schüler:
AMC1 FCL.810(b) Night rating PPL(H) NIGHT RATING COURSE

(a) The aim of the course is to qualify PPL(H) holders to exercise the privileges of the licence at night.
(b) The ATO should issue a certificate of satisfactory completion of the instruction that can be used for licence endorsement.
(c) Theoretical knowledge The theoretical knowledge syllabus should cover the revision or explanation of: (1) night VMC minima; (2) rules about airspace control at night and facilities available; (3) rules about aerodrome ground, runway, landing site and obstruction lighting; (4) aircraft navigation lights and collision avoidance rules; (5) physiological aspects of night vision and orientation; (6) dangers of disorientation at night; (7) dangers of weather deterioration at night; (8) instrument systems or functions and errors; (9) instrument lighting and emergency cockpit lighting systems; (10) map marking for use under cockpit lighting; (11) practical navigation principles; (12) radio navigation principles; (13) planning and use of safety altitude; (14) danger from icing conditions, avoidance and escape manoeuvres. (d) Flying training The exercises of the night rating flight syllabus should be repeated as necessary until the student achieves a safe and competent standard: (1) In all cases, exercises 4 to 6 of the night rating flight syllabus should be completed. (2) For exercises 1 to 3, up to 50 % of the required flight training may be completed in an FSTD(H). However, all items within each exercise should be conducted in a helicopter in-flight. (3) Items marked (*) should be completed in simulated IMC and may be completed in daylight. (4) The flying exercises should comprise: (i) Exercise 1: (A) revise basic manoeuvres when flying by sole reference to instruments*; (B) explain and demonstrate transition to instrument flight from visual flight*; Page 267 of 562 Annex to ED Decision 2011/016/R Page 268 of 562 (C) explain and revise recovery from unusual attitudes by sole reference to instruments*. (ii) Exercise 2: Explain and demonstrate the use of radio navigation aids when flying by sole reference to instruments, to include position finding and tracking*. (iii) Exercise 3: Explain and demonstrate the use of radar assistance*. (iv) Exercise 4: (A) explain and demonstrate the use and adjustment of landing light; (B) explain and demonstrate night hovering: (a) higher and slower than by day; (b) avoidance of unintended sideways or backwards movements. (C) explain and demonstrate night take-off techniques; (D) explain and demonstrate night circuit technique; (E) explain and demonstrate night approaches (constant angle) with or without visual approach aids to: (a) heliports; (b) illuminated touchdown areas. (F) practise take-off’s, circuits and approaches; (G) explain and demonstrate night emergency procedures to include: (a) simulated engine failure (to be terminated with power recovery at a safe altitude); (b) simulated engine failure, including SE approach and landing (ME only); (c) simulated inadvertent entry to IMC (not on base leg or final); (d) simulated hydraulic control failure (to include landing); (e) internal and external lighting failure; (f) other malfunctions and emergency procedures as required by the aircraft flight manual. (v) Exercise 5: Solo night circuits. (vi) Exercise 6: (A) explain and demonstrate night cross-country techniques; (B) practise night cross-country dual and as SPIC to a satisfactory standard. 


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per   Kontaktformular oder telefonisch  zur Verfügung.