Pilots Corner

Übersicht

 


RESERVIERUNG VON FLUGZEUGEN

Die Reservierung der Flugzeuge erfolgt prinzipell mittels Internet über unser AERONOTE-System.

Falls einmal ein Flug nach erfolgter Reservierung nicht durchgeführt wird, diesen bitte aus der Reservierung wieder austragen.


BORDPAPIERE​​

Der PlC hat vor jeden Antritt eines Fluges die Bordpapiere auf Vollständigkeit zu kontrollieren und im Original an Bord mitzunehmen. Diese sind in der Bordtasche und beinhalten:

  • Eintragungsschein
  • Verwendungsbescheinigung
  • ARC-Nachprüfungsbescheinigung
  • Avionik-Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Lärmzulässigkeitsbescheinigung
  • Bewilligung für eine LFZ-Funkstelle
  • Versicherungsbestätigungen über Pflichtversicherungen
  • Wiege und Beladeplan
  • Bordbuch
  • FIug-Handbuch
  • Flugzeugschlüssel

PERSÖNLICHE AUSWEISE

Folgende Ausweise sind vom Piloten verpflichtend mitzuführen:

  • Lizenz, Medical, Lichtbildausweis
  • EFZ oder AFZ

Diese Ausweise sind von Passagieren mitzuführen:

  • Reisedokumente, wie Personalausweis oder Reisepaß

LUFTTÜCHTIGKEIT, VORFLUGKONTROLLE

Die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges wird dokumentiert durch:

  • Lufttüchtigkeitszeugnis (Bordpapiere)
  • Mindestausrüstung für beabsichtigten Flug (VFR, IFR, Night-VFR) 
  • Betriebsstundenkontrolle im Bordbuch (TBO)

- bei unseren deutsch lizenzierten Flugzeugen gilt derzeit ein Unterschreitungs-/Überschreitungszeitrahmen bei allen 100h-Kontrollen von +/- 10 % , bei allen 50h- Kontrollen von +/- 5 %.
- bei unseren österreichisch lizenzierten Flugzeugen gilt derzeit gemäß AUSTRO CONTROL genehmigten IHP ein Unterschreitungs-/Überschreitungszeitrahmen bei allen 120h-Kontrollen von +/- , bei allen 60h- Kontrollen von +/- 5 %.

  • Vorflugkontrolle (Aussencheck entsprechend Handbuch) vor Inbetriebnahme stellt Flugklarheit fest.

Homebase:

  • Bevor ein Flugzeug aus dem Hangar geschoben wird, kurzen Rundgang um das Flugzeug machen, um es auf offensichtliche Schäden zu kontrollieren.
  • Wird ein solcher Schaden festgestellt, sofort unserem Betriebsleiter oder der Vereinsleistung Meldung machen (persönlich oder telefonisch vorab, dann schriftlich nachreichen) und (nur) bei Sicherheitsrelevanz ins Bordbuch eintragen. Ausschließlich bei festgestellter Flugklarheit das Flugzeug bewegen.

Fremdflugplätze:

  • Vor Inbetriebnahme und nach Feststellung einer Beschädigung diese dem Flugplatzbetriebsleiter melden und im anzufertigenden Schadensprotokoll unterfertigen lassen.
  • Zeugen sichern, diesen die Beschädigungen zeigen und im anzufertigenden Schadensprotokoll unterfertigen lassen, zusätzlich Fotos anfertigen, Bordbucheintrag
  • vorab telefonische Meldung an den Halter, danach schriftlich übermitteln

Wenn Fluguntauglichkeit vermutet wird ist im Zweifel in Absprache mit dem Halter und dessen vorherige ausdrückliche Ermächtigung eine Überprüfung durch eine Werft oder einen befugten Flugzeugwart vorzunehmen.


STÖRUNGSMELDUNGEN

Bei Störungen in der Luftfahrt (Nearmiss etc.) ist wie folgt vorzugehen:

  • Die Störung ist im Bordbuch einzutragen.
  • Zusätzlich hat der PlC selbst oder durch einen Vertreter (Verantwortung bleibt beim PlC) eine entsprechende Meldung abzugeben.

Die lnbetriebnahme eines Luftfahrzeuges, bei dem eine Störung im Bordbuch eingetragen ist kann nur erfolgen:

  • wenn die Störung die Flugklarheit des beabsichtigten Fluges nicht beeinträchtigt,
  • wenn die Störung durch eine Werft behoben und mit Stempel aufgehoben wurde,
  • wenn ein, für dieses Flugzeugmuster zugelassener Wart die Flugklarheit bestätigt

Durch Festlegung der vorstehenden Punkte ist jedoch die Verpflichtung eines Piloten keineswegs aufgehoben, sich - unabhängig von der Eintragung über eine Beanstandung - vor lnbetriebnahme des Luftfahrzeuges durch die obligatorische Vorflugkontrolle von der Flugklarheit des Flugzeuges zu überzeugen.


EIN- und AUSFLÜGE AUS ÖSTERREICH

Definitionen:

Inland: Österreich

EU-Binnenland: A, B, D, E, F, GB, GR, I, IR, L ,N, NL, P, S, SF
Länder, die dem Schengenabkommen beigetreten sind: A, B, D, E, F, I, L, NL, P
Achtung: Die Schengenabkommen können zeitweise ausgesetzt sein, bitte daher immer die Aktualität prüfen"!

EU-Ausland: AIIe Nichtmitglieder der EU

Wenn keine ständigen Einrichtungen für eine Grenzkontrolle vorhanden sind überprüfen, ob ein Flug rechtlich möglich ist, oder ein "Airport of Entry" angeflogen werden muss!

FIüge ins EU-Binnenland „Schengenland“
Keine Passkontrollen. Abflug/Ankunft wie bei Inlandsflügen
Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von und zu kontrollierten Plätzen
Ausnahme: Nach Deutschland ist kein Flugplan erforderlich, sofern nicht ein kontrollierter Platz angeflogen wird.

Flüge ins EU-Ausland
Passkontrolle: 1 Std. vor Start/Ldg. Meldung bei Flugplatzhalter
Flugplan erforderlich: Bei An-/Abflug von kontrollierten Plätzen
Kein Grenzübertritt ist das bIoße Überqueren der Staatsgrenze in der Luft. Nach Landung auf einem Flugplatz ohne unnötigen Aufschub wieder abfliegen und in der Zwischenzeit das Flugzeug, bzw. unmittelbare Umgebung nicht verlassen haben (vgl. Transit).


FLUGVORBEREITUNG

  • Welcher Flug? VFR - bei jedem Flug über den Platzbereich hinaus (Sichtbereich), IFR und NVFR immer!
  • Wer? PIC – auch verantwortlich, wenn delegiert wird
  • FIugdurchführungsplan:​
  • Alle Orientierungsmöglichkeiten (terrestrische und funktechnische),
  • An- und Abflugverfahren
  • Neueste Wettermeldungen und Wettervorhersagen
  • Luftfahrt-Informationsdienst (alle NOTAM’s)
  • Privatflugplätze - Zustimmung zur Landung, Öffnungszeiten
  • Ausland: fremde Rechtsvorschriften beachten
  • Ausweichflugplätze entspr. Wetter, Notlandemöglichkeiten
  • Unterlagen:
  • Luftfahrtkarten, Wetterberichte, AlP, NOTAM, (ggf. Jeppesen, Bottlang, etc.), GPS
  • Betriebsflugplan:
  • Kraftstoffberechnung
  • Start- und Landestrecken
  • Beladeberechnung
  • Betriebssicherheit

Die Verwendung eines GPS kann die Arbeit im Cockpit wesentlich erleichtern. Es hat aber auf jeden Fall eine konventionelle Flugvorbereitung parallel zu erfolgen.


SCHEMA EINER FLUGVORBEREITUNG

Vor Flugantritt muss vom PlC, entsprechend LVR § 5, eine Flugplanung für alle FIüge über Flugplatznahe hinaus erstellt werden. Bei Fehlen ist die Versicherung Ieistungsfrei, abgesehen von möglichen Weiterungen wie Verwaltungsübertretung oder bei Unfallkausalität das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit.

Vorarbeiten:

  • Kontrolliere für die vorgesehene Flugstrecke:
  • Wettermeldungen
  • Geeignete Strecke
  • Kontrollierte Lufträume (C,D)
  • Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete
  • Militärische Tieffluggebiete
  • Segelflug- , Hängegleitergebiete
  • Naturschutzgebiete
  • NOTAMS
  • Abflugflugplatz:
  • Geeigneter Startplatz: PPR, Betriebszeiten, TODA, NOTAM, Betankung, Zoll.
  • LandeflugpIatz:
  • Geeigneter Landeplatz: PPR, Betriebszeiten, LDA, NOTAM, Betankung, Zoll.

AusweichflugpIatz- kontrollieren:

  • Ausweich-Landeplatz: PPR, Betriebszeiten, LDA, NOTAM, Betankung, Zoll.
  • Unterlagen:
  • ICAO-, Sichtflug- und/oder GPS-Karte, Straßen-Karte, MET- Berichte, AlP, Bottlang, NOTAM’s

Streckenplanung:

  • Leistungseinstellungen für Steig, Reise- und Sinkflug
  • Startflugplatz: Abflugverfahren, ATIS, XPDR
  • Streckenflug: alle verfügbaren Wegpunkte als Orientierungmöglichkeit
  • Terrestrische Geländemerkmale
  • Funknavigatorische Frequenz, Kennung, Distanz
  • GPS-Daten Länge und Breite
  • Kurse MT und Distanz, Höhen: MSA, FL, VFR-Halbkreisflugregeln
  • Zeiten ETO, ATO festhalten
  • Auffanglinien festlegen: Autobahnen, große Flüsse, Seen, Bergketten, Eisenbahnlinien
  • Frequenzen notieren: MET, AIS, FIS...
  • Notmaßnahmen: Wichtige Frequenzen für den Ernstfall (Radarunterstüzung)
  • Bei Auslandflügen: Abflugs-und Ankunftsmeldungen für evtl. Grenzkontrolle, jeweilige AIP
  • einsehen


Kraftstoffberechnung:

  • Ermittle die notwendige Kraftstoffmenge für:
  • Rollen und Start
  • Steigflug entsprechend der Leistungseinstellung
  • Reiseflug entsprechend der Leistungseinstellung
  • Sinkflug entsprechend der Leistungseinstellung
  • Ausweichflugplatz entsprechend der Leistungseinstellung
  • Route Reserve rund 6% des kalkulierten Kraftstoffbedarfs aus Pkt 2-5.
  • Unterlagen: Flughandbuch


Start- und Landestreckenberechnung:

  • Startstreckenberechnung
  • Vorhandene TODA und Pistenart (Gras, Beton..) lt. AIP und entsprechend der Tabellen im Flughandbuch die Startstrecke ermitteln.

Diese Tabellen basieren üblicherweise auf der maximal zulässigen Beladung

Landestreckenberechnung (auch für den Ausweichflugplatz):

  • Verfügbare LDA und Pistenbeschaffenheit heraussuchen, Wind berücksichtigen.

Weight and Balance

  • Bei der Berechnung darauf achten, dass die richtigen Einheiten verwendet werden: lbs, kg, lit, G, m, CM, inch...

Gewichte ermitteln:

  • Eigengewicht
  • Treibstoff
  • PIC + CO
  • Passagiere
  • Gepäck

Hebelarme+Momente ermitteln:

  • lt.Schema im Flughandbuch berechnen
  • Kontrolle:
  • Max. Abfluggewicht
  • Schwerpunkt im zulässigen Bereich  [Pfeil Luftfahrt] siehe jeweiliges Flughandbuch/Wiegeplan!


Ermitteln der Flugzeugausrüstung

  • Ist die notwendige Ausrüstung für die sichere Durchführung des Fluges vorhanden?
  • D (DME)
  • F (ADF)
  • L (ILS)
  • 0 (VOR)
  • G (GPS)
  • C (XPDR)
  • E (ELT)
  • Bei Flügen über Wasserstrecken oder bei Wasserflug kann es auch erforderlich sein dass alle Insassen mit angelegten Schwimmwesten fliegen oder zusätzlich eine Rettungsinsel mitzuführen ist.

ATC – Flugplan

Wenn notwendig oder gewünscht wird, ist mit obigen Planungen ein ATC-Flugplan zu erstellen. Anleitung siehe ONfL I-B 62/99 

Ein Flugplan muss abgegeben werden:

  • für einen kontrollierten Flug (IFR, SVFR, NVFR, Flug in Luftraumklasse C oder D).
  • bei einem grenzüberschreitenden Flug (vor dem Abflug, Ausnahme: D)

Ein Flugplan kann/sollte abgegeben werden:

  • Für jeden anderen Flug.
  • Frühester Zeitpunkt – keine Vorschrift. 
  • Bei zu früher Abgabe Gefahr von Missverständnissen, Ausland Info bei AIS!
  • Die Änderung der angegebenen EOBT ist zu melden bei AIS.

Landemeldung:

  • PIC ist verpflichtet den Flugplan zu schliessen – Ausnahmen: „NO ATA“ oder kontrollierter Flugplatz

CHECK- LISTEN
Check-Listen sind Kurzauszüge des entsprechenden individuellen Flughandbuches.

  • Keine Fremdchecklisten verwenden!

Verbindlich ist aber in jedem Fall das gültige Flughandbuch!


AUSFALL DER SPRECHFUNKVERBINDUNG

Im nicht kontrollierten Flug:

  • FIug in VMC fortsetzen
  • Transponder: 7600 schalten
  • Auf nächstem geeigneten, nicht kontrollierten Flugplatz landen

(Pistenrichtung entsprechend Signalfeld, mittels Handy Kontakt aufnehmen oder Lichtsignale befolgen)

Im kontrollierten Flug:

  • Wenn Funkkontakt nicht möglich:
  • Auf nächsten geeigneten Flugplatz landen, veröffentlichte Verfahren bei Funkausfall befolgen.
  • Nach erhaltener Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone: entsprechend Freigabe weiter fliegen und auf Lichtsignale der Flugverkehrskontrollstelle warten.
  • Landung der nächsten in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle melden

MINDESTFLUGHÖHEN

... über dichtbesiedeltem Gebiet; Industriegelände (feuer- oder explosionsgefährdet); Menschenansammlungen im Freien ist so zu fliegen, dass:

  • eine Landung im Notfall ohne Gefährdung möglich ist
  • diese mindestens 300 m über höchstem Hindernis, welches weniger wie 600 m entfernt ist, eingehalten wird.

Sonderregelungen für:

  • Wien 1000m GND
  • Graz, Linz, Klagenfurt, Salzburg 900m GND
  • Insbruck 600m GND
  • Ansonsten generell min. 150 m über GND
  • Brücken, verspannte Seile dgl. dürfen nicht unterflogen werden!

REISEFLUGHÖHEN - HALBKREISREGEL
Sichtflüge müssen im Reiseflug (Definition: ein Flugabschnitt, bei dem längere Zeit in gleicher Höhe und Richtung geflogen wird; nicht Steig- und Sinkflug) entsprechend dem missweisenden Kurs, in einer Höhe von mehr als 900 m MSL ( 3.000 ft MSL) oder 100 m GND (= 1.000 ft MSL) in Flugflächen z.B. FL055 (Höhenmesser auf 1013,25 hPa) durchgeführt werden (wenn nicht von einer FVK-SteIle anderes aufgetragen wurde).

ACHTUNG:
Bei einem Luftdruck unter 997 hPa ‘sinkt’ die niedrigst benutzbare Flugfläche (FL 035) unter 3000 ft QNH, d.h. in diesem Fall ist noch mit QNH- Einstellung zu fliegen!

Zur Klarstellung:
Solltest Du Kontakt mit Wien-Information (124,40 oder. 118,52 MHz) aufnehmen und es wird Dir ein Transponder-Code und ein QNH-Wert von Wien mitgeteilt (die zurückgelesen werden müssen), so bleibt dieser Flug jedenfalls ein unkontrollierter Sichtflug und die Wahl der korrekten Flughöhe trifft alleine der PlC.
Das heißt, dass auch diese Sichtflüge unter obige Regel fallen. Bei Flügen nach Osten (missweisender Kurs 000° bis 179°) sind sie in den Flugflachen 35, 55, 75, 95 usw. und bei Flügen nach Westen (180° bis 359°) in den Flugflachen 45, 65, 85, 105 usw. durchzuführen. Damit sollte eine Zusammenstoßgefahr mit anderen Luftfahrzeugen auf Gegenkurs gemindert werden.

Höhenmessereinstellverfahren
Um die verschiedenen Höhenmesser-Einstellverfahren in Erinnerung zu rufen hier nachfolgende Aufstellung:

Standard-Atmosphäre
Bei dieser standardisierten Atmosphäre ist jeder Höhe eine entsprechende Temperatur zugeordnet.
 

Fuß °C
MSL 15 °C
1000 ft 13 °C
2000 ft 11 °C
3000 ft 9 °C
4000 ft 7 °C
5000 ft 5 °C
6000 ft 3 °C
7000 ft 1 °C
8000 ft -1 °C
9000 ft -3 °C
10.000 ft -5 °C
12.000 ft -9 °C
15.000 ft -15 °C
18.000 ft -21 °C
20.000 ft -25 °C

Temperaturverteilung: 2°C / 1000 ft
1 hPA = 30 ft

Für die Höhenmessereinstellung gibt es 3 Werte:

  • QNH Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt Platzhöhe
  • QFE Wert kommt von ATC Höhenmesser zeigt 0
  • QNE Standard 1013,25 hPa Flugplatzhöhe bei Standardluftdruck

QNH-Höhe = QNH-Altitude

  • die Höhe die ein Höhenmesser anzeigt, wenn auf der Druckkorrekturskala der QNHWert eingestellt ist

Wahre Höhe = True Altitude

  • temperaturkorrigierte QNH-Höhe = die wahre Höhe ist die Höhe über dem Meeresspiegel

Druckhöhe --- Pressure Altitude wichtig für Leistungsdiagramme!

  • die Höhe in der Standardatmosphäre, die dem in der Flughöhe herrschenden Luftdruck entspricht.

Dichtehöhe = Density Altitude

  • temperaturkorrigierte Höhe = die Höhe in der Standardatmosphäre, die der in der Flughöhe herrschenden Luftdichte entspricht. Ansteigende Temperatur verringert die Luftdichte!
  • Die Dichtehöhe ändert sich um 1°C = 120ft (bei Standardbedingungen - Druck und Temperatur)
  • Wahre Höhe = Druckhöhe = Dichtehöhe

Absolute Höhe = Absolute Altitude

  • die tatsächliche Höhe eines Flugzeuges über dem überflogenen Gelände

AUSWEICHREGELN

Vorrang hat:

Im Reiseflug

  • Wer Vorrang hat, hat Richtung und Geschwindigkeit beizubehalten.
  • Gegenrichtung — beide nach rechts ausweichen
  • Kreuzende Kurse — Rechtsvorrang
  • Landende und im Endanflug befindliche Flugzeuge
  • Tiefer fliegende Flugzeuge
  • Im Platzbereich
  • Flugplatzverkehr beobachten, in Verkehrsablauf einordnen oder deutlich erkennbar heraus halten.

In der Platzrunde

  • KEINE Vollkreise !
  • Wenn große Verkehrsdichte herrscht und Separation notig ist:
  • Langsamflug
  • Gegenanflug ausdehnen
  • Durchstarten (etwas seitlich der Piste, damit Verkehr beobachten werden kann)

Rollende Luftfahrzeuge

  • Gegenrichtung anhalten, beide nach rechts ausweichen
  • Kreuzende Kurse - Rechtsvorrang 

Ausweichregeln für Wasserluftfahrzeuge (Auszug aus Rechtsvorschrift für Luftverkehrsregeln 2010, Fassung vom 01.08.2014

§ 20. (1) Wenn sich zwei Wasserluftfahrzeuge oder ein Wasserluftfahrzeug und ein Wasserfahrzeug einander auf dem Wasser nähern, und eine Zusammenstoßgefahr besteht, so hat jeder Pilot sein Luftfahrzeug unter sorgfältiger Berücksichtigung der Umstände und Gegebenheiten des Einzelfalles, einschließlich der Manövrierfähigkeit aller beteiligten Wasserluftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge weiterzubewegen.

(2) Wenn sich zwei Wasserluftfahrzeuge oder ein Wasserluftfahrzeug und ein Wasserfahrzeug auf dem Wasser mit entgegengesetzter oder ungefähr entgegengesetzter Richtung einander nähern und eine Zusammenstoßgefahr besteht, so hat jeder Pilot seine Richtung nach rechts zu ändern.

(3) Wenn sich zwei Wasserluftfahrzeuge oder ein Wasserluftfahrzeug und ein Wasserfahrzeug auf dem Wasser auf kreuzenden Kursen einander nähern, so hat der Pilot des von links kommenden Wasserluftfahrzeuges auszuweichen.

(4) Beim Überholen hat der Pilot, dessen Wasserluftfahrzeug auf dem Wasser überholt wird, seine Richtung und seine Geschwindigkeit unverändert beizubehalten; der Pilot, der mit seinem Wasserluftfahrzeug ein anderes Wasserluftfahrzeug oder ein Wasserfahrzeug auf dem Wasser überholt, hat seine Richtung so zu ändern, dass sein Luftfahrzeug während des gesamten Überholvorganges einen sicheren Abstand von dem anderen Wasserluftfahrzeug oder dem Wasserfahrzeug beibehält.

(5) Bei Abflügen von Wasserflächen und bei Landungen auf Wasserflächen ist mit Luftfahrzeugen ein sicherer Abstand von Wasserfahrzeugen zu halten; soweit dies möglich ist, darf ihre Führung nicht behindert werden.

SICHTFLUG - WETTTERBEDINGUNGEN VMC

Flugsicht Wolkenabstand
(horizontal/vertikal)
Höhenbereich Luftraumklasse
8 km

1,5 km
300 m

in und über
3050 m, 10.000 ft MSL
C, D, E, G
5 km 1,5 km
300 m
unter
3050 m, 10.000 ft MSL
C, D, E
über
900 m, 3000 ft MSL
oder
300 m, 1000 ft GND
F, G
in oder unter
900 m, 1000 ft GND
oder
300 m, 1000 ft GND
F
1,5 km
(Ausg. Hubschr.)
frei von Wolken
und Erdsicht
in oder unter
900 m, 3000 ft MSL
300m, 1000 ft GND
G

In einer Kontrollzone gilt:
Hauptwolkenuntergrenze min. 450 m, Bodensicht 5 km.
sind diese Werte nicht gegeben, so gilt „SVFR“:
Hauptwolkenuntergrenze min. 200 m, Bodensicht 1,5 km

ZULÄSSIGKEIT VON SICHTFLÜGEN

VFR-Flüge sind zulässig:

  • nur bei TAG und AUSREICHENDER HELLIGKEIT
  • wenn AUSWEICHMASSNAHMEN und ZEITRESERVE vorhanden sind.

D.h. es kann nicht immer bis ECET geflogen werden! So können Wolken oder
tiefstehende Sonne zu schlechten Sichtbedingungen vor ECET führen, sodass ein Flug
nicht mehr legal ist!

Praxistipps zur Flugvorbereitung und Abwicklung
Schwarzinger Seite 15 16.04.2007

LUFTRAUMSTRUKTUR

Klasse Type Gebiet Freigabe
Kontrollierter Luftraum
C SRA Graz, Linz, Salzburg, Wien Ja
D CTR, CTA, TMA, SRA,
MCTR, MATZ, MTMA
Diverse
In den Betriebsstunden
Ja
E CTA, TMA -- Nein
Nichtkontrollierter Luftraum
F zeitweiser Luftraum Vöslau, Wr. Neustadt Ost, Wels Nein
G Nicht C, D, E, F gesamter Luftraum Nein

Freigaben sind bei der Flugverkehrskontrolle zu beantragen:

  • TWR
  • RADAR (APP, ACC)

FIS erteilt nur Informationen, keine Freigaben!
Luftraumstruktur ersichtlich in ICAO-Karte, auch in Jeppesen GPS-Karte


GPS-VERWENDUNG
Die Verwendung eines GPS als weiteres unterstützendes Navigatmonsinstrument ist auf jeden Fall zu empfehlen. Ein alleiniges ‘Verlassen’ auf dieses Gerät kann jedoch zu extrem gefährlichen Situationen führen und ist zu vermeiden.
Weiters kann dieses Gerät, sofern es eine Trace-Funktion hat, für eine Dokumentation jedes Fluges als Beweis ausgezeichnet dienen.
Es sollte die Bedienung des Gerates laufend und rechtzeitig vor Flugantritt geübt werden, sodass es im Flug zu keiner fatalen Fehlbedienung kommen kann.
 


NOT - AUSRÜSTUNG
Während des Fluges sollten die Notcheckliste beim PIC griffbereit sein. 
Es sollte aber auch die vorhandene Notausrüstung des zu fliegenden Flugzeuges und der Ort der Aufbewahrung bekannt sein:

  • Apotheke
  • Feuerlöscher
  • ELT (Auslösung, transportabel, etc)

Persönliche Notausrüstung

  • Handy
  • Handfunkgerat
  • Signalstift mit roten Raketen
  • Multiwerkzeug (Leatherman für Befreiung aus Flugzeug, Durchschneiden von Gurten)
  • Rettungsdecke (speziell bei Alpenflügen), passende Kleidung
  • Triller- oder Signalpfeife

Hilfe in Notfällen
Bei Notfällen kann jeder Pilot erreichbare FVK- und Info-Stellen um Unterstützung bitten.
Sofern Funkkontakt zustande kommt und eine Identifikation möglich ist, wird diese auch gegeben.
Wichtig ist bei der Hilfsanforderung den angesprochenen Stellen die Position, den Notfall und die gewünschte Hilfestellung mitzuteilen. Je früher dies erfolgt, umso effizienter wird die Hilfestellung sein