Der Ablauf der Flugausbildung PPL(A) - LEARN TO FLY HERE!
Anforderungen und Bestimmungen: Hier können Sie nachlesen, was Sache ist...


Das PPL-Modul ist wahrscheinlich das wichtigste Ausbildungsmodul innerhalb der modularen Flugausbildung. Es formt die Kernkompetenzen jedes Piloten. Die Pilotenanwärter lernen wie man ein Luftfahrzeug vom Start bis zur Landung fliegt, auch über Land und über Grenzen hinweg.

Das Flugtraining-Programm gliedert sich in drei Phasen:

Kernphase (allgemeines Fliegen)
Diese beinhaltet grundlegende Flugmanöver eines Flugzeugs (z.B.. Steig- und Sinkflug, Kurvenflug, Beschleunigung, Verzögerung, ...)

Platzrundenflüge (Touch & Go's)
Während dieser Phase lehren wir unseren künftigen Pilot/inn/en starten und landen (bei unterschiedlichen Bedingungen). Sie beinhaltet auch Basis-Funksprech-Verfahren. Der erste Alleinflugs ist Bestandteil dieser Phase

Überlandflüge (Navigationsflüge)
Diese Phase beinhaltet, wie Flüge von A nach B geplant und nach markanten Bodenmerkmalen geflogen werden. Zuerst mit Lehrer und dann solo.

1. Die Voraussetzungen

1.1 Der Ausbildungsbeginn ab dem Fußgänger

Es müssen keinerlei besondere Vorkenntnisse bestehen, den Fliegen ist einfacher als Sie denken!

Alles was Sie vorab benötigen ist:

  • Es gibt kein Mindestalter (Prüfung mit 17), nach oben ist kein Alterslimit gesetzt
  • Eine Mitgliedschaft in unserem Verein, sowie einen Ausbildungsvertrag
  • Ein Strafregisterbescheinigung für die Ausstellung einer Piloten-ID-Karte (Zutrittsberechtigung) gemäß Flughafensicherheitsgesetz

Während der Ausbildung:

  • Ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (bzw. Klasse LAPL) für den ersten Alleinflug

Wir empfehlen Ihnen jedenfalls uns vorab für ein unverbindliches (kostenloses) persönliches Gespräch zu kontaktieren, um mit uns Ihre Ausbildung zu planen.

1.2 Erweiterung

Um Ihre bereits bestehende Lizenz mit einer Zusatzberechtigung zu erweitern, bzw. aufzustocken benötigen Sie:

  • Das erforderliche Alter der jeweiligen Lizenz (siehe Lizenz-Kategorien)
  • Eventuelle Mindeststunden-Anforderungen (z.B. PIC oder Gesamtflugstunden)
  • Eventuelle abgeschlossene Ausbildungen
  • Für weiterführende Fluglizenzen (Upgrade auf CPL(A) oder ATPL(A)) ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte oder informieren Sie sich bei der jeweiligen Infoseite zu Ihrer gewünschten Lizenz oder Berechtigung.


2. Erforderliche Dokumente

2.1 Flugmedizinische Tauglichkeit

Die flugmedizinische Tauglichkeit bestätigt Ihre körperliche und geistige Befähigung, ein Luftfahrzeug zu lenken.

Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher auszuüben.

Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EASA Part-FCL ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.

Es gibt drei Klassen von Tauglichkeitszeugnissen:

  • Klasse LAPL für Privatpiloten (reduzierte Anforderungen)
  • Klasse 2 für Privatpiloten
  • Klasse 1 für Berufspiloten

Das Tauglichkeitszeugnis wird Ihnen bei Klasse 2 und LAPL von Ihrem persönlichen Fliegerarzt (AME) und bei Klasse 1 vom zuständigen Fluguntersuchungszentrum (AMC) ausgestellt.

Natürlich muss kein Mensch perfekt sein, eine Brille oder dergleichen führt im Normalfall zu keiner Fluguntauglichkeit! Auch für körperbehinderte Personen gibt es Lösungsmöglichkeiten.

Näheres erfahren Sie direkt bei Ihrem Fliegerarzt.

2.2 Der Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann Ihnen in jedem Polizeikommisariat, jeweils nur am Vormittag unverzüglich ausgestellt werden. Hierzu benötigen Sie ein Formular, welches Sie bei uns downloaden können. Es kommt im Wesentlichen darauf an, dass insbesondere keine Zollvergehen oder oftmalige Missachtungen der Verkehrsregelnaufscheinen. Damit wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft.


3. Die theoretische Ausbildung

3.1 Präsenzunterricht

Die theoretische Ausbildung findet ganzjährig im FLUGAUSBILDUNGSZENTRUM IN WIEN in geregelten Kursen statt. Hierbei wird Ihnen eine professionelle Ausbildung, fernab vom üblichen "Wirtshaustisch" gewährleistet. Kleine Snacks, Kaffee, Getränke gewährleisten eine entspannte Atmosphäre.

Der Präsenzunterricht stellt die beste Form des Unterrichts dar, da während des Vortrages durch Gedankenaustausch mit anderen Schülern sich zusätzliche Perspektiven eröffnen.

 

3.2 Fernlehrgang

Sie möchten eine Lizenz oder Berechtigung erwerben und haben nur unregelmäßig Zeit einen fixen Kurs zu besuchen? Sie lernen lieber zu Hause oder unterwegs auf Ihrem Computer? Unsere Fernlehrgänge sind ein idealer Weg, wenn Sie terminlich flexibel sein müssen! 

3.3 Kombinierte Kursform
bei voraussichtlicher teilweiser Abwesenheit vom Präsenzunterricht


Gerne können Sie - gegen einen geringen Aufpreis - zur Vertiefung Ihres Wissens nach Maßgabe Ihrer vorhandenen Zeit auch den Nahunterricht besuchen.

  3.4 Kursunterlagen

 Die erforderlichen Kursunterlagen und Flugzubehör erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung im vor Ort befindlichen Pilot-Shop zu einem für unsere Mitglieder vergünstigten Preis.
Sie können als E-Book oder in gedruckter Form angefordert werden.


 

4. Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung für Landflugzeuge findet auf dem FLUGPLATZ WIENER NEUSTADT-OST statt, auf welchem unsere Flotte stationiert ist.

Die praktische Ausbildung für Wasserflugzeuge findet bei unserer SEAPLANE-BASE in Klosterneuburg statt.

4.1. Als Fußgänger

Im Rahmen der praktischen Flug-Ausbildung lernen Sie zunächst die Handhabung von Flugzeugen, praxisorientierte Vorgehensweisen und schließlich sich alleine in die Luft zu erheben. Aufgrund unserer Qualifikation als ATO (Approved Training Organisation) können Sie davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Ausbildung erhalten, die im Sinne des Gesetzgebers normiert wurde.

4.2. Erweiterung

Im Rahmen der praktischen Ausbildung garantieren wir eine preisgünstige und hochqualitative Flugausbildung, die Ihnen hohe Sicherheit, die nötige Routine und das Verständnis für die erworbene Erweiterung bringt. Aufgrund unserer Qualifikation als ATO (Approved Training Organisation) können Sie davon ausgehen, dass Sie die bestmögliche Ausbildung erhalten, die im Sinne des Gesetzgebers normiert wurde.


5. Die theoretische Prüfung

Für die meisten Ausbildungen ist eine Theorieprüfung bei der Luftfahrtbehörde vorgesehen. In einigen besonderen Fällen muss sie Flugschulen-intern absolviert werden.

Nach Abschluss Ihrer theoretischen Ausbildung, bzw. einzelner Fächer werden Sie von uns für die theoretische Prüfung teilweise oder gesamt freigezeichnet und Ihre Ausbildungsunterlagen an die Luftfahrtbehörde übermittelt. Unmittelbar danach können Sie zur jeweiligen Prüfung antreten.

Die Prüfung ist eine Multiple Choice-Prüfung am Computer und kann gemäß den Festlegungen der zuständigen Behörde an einem oder mehreren Tagen (ATPL) abgelegt werden. 
Die Prüfungsaufsicht wird für einen reibungslosen Ablauf der Prüfung und für Ruhe und Ordnung im Prüfungsraum Sorge tragen. Das Aufsichtspersonal kann keinerlei Auskunft zu inhaltlichen Aspekten der Prüfung geben.

Jedes Prüfungsfach muss mit einem Mindestergebnis von 75% abgeschlossen werden. Gelingt es vier mal hinereinander nicht, ein Fach abzuschließen oder in sechs Versuchen, die gesamte Prüfung zu meistern, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Generell schließen die Flugschüler der Motorflugunion Klosterneuburg diese Prüfung jedoch mit weitaus höheren Ergebnissen ab.

Die Prüfungsgegenstände müssen innerhalb von 18 Monaten allesamt bestanden werden. Die Frist wird vom Ende des Kalendermonats an gerechnet, in dem der Bewerber den ersten Prüfungsversuch unternommen hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Bestehens für den Erwerb einer Lizenz akzeptiert.


6. Die praktische Prüfung

Landeanflug LOANNach Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie zur praktischen Prüfung antreten. Diese findet unter Aufsicht eines Prüfers, der sich im Cockpit befindet, normalerweise auf der Maschine statt, mit der Sie von der Ausbildung her vertraut sind. Gerne können Sie die Prüfung mit unseren von der Luftfahrtbehörde bestellten Examinern ablegen. Wir garantieren für kurze Termine.
Hinweis: Gerne können Sie auch als Fremdschüler bei unseren Examinern Ihre jeweilige Prüfung ablegen.

Bei der Prüfung:

  • Mindestalter der jeweiligen Lizenz oder Berechtigung
  • Abgeschlossene Theorieausbildung und bestandene -prüfung
  • Mindeststundenanzahl
  • Prüfungsfreigabe der Flugschule

Mit Ausnahme von praktischen Prüfungen für den Erwerb der ATPL(A) müssen Bewerber für die praktische Prüfung von dem/der für die Ausbildung verantwortlichen Zivilluftfahrerschule/Person vorgeschlagen werden.

Für jeden Bereich hat der Bewerber zwei Versuche.

Wird ein Abschnitt nicht erfüllt, so gilt nur dieser als nicht bestanden und kann gesondert wiederholt werden. Sind jedoch mehrere Abschnitte negativ, so ist die Prüfung ungültig uns muss wiederholt werden. Bei nicht bestehen eines Abschnittes einer Wiederholungsprüfung muss jedesmal die gesamte Prüfung neu gemacht werden.

Es gibt keine Limitation für das Wiederholen der praktischen Prüfung, jedoch können bei einer nicht bestandenen Prüfung auch Nachschulungen von der Behörde angeordnet werden.


7. Ausübung der Pilotenrechte

Lizenz und Berechtigung

Nach bestehen aller Prüfungen sind Sie berechtigt alle Tätigkeiten auszuführen, die Sie im Rahmen der erworbenen Lizenz/Berechtigung erlangt haben.

Widerruf und Untersagung

  1. Wenn ein Lizenzinhaber die Anforderungen der PART-FCL oder des LFG nicht oder nicht mehr erfüllt, sind von AUSTRO CONTROL Schritte zum Widerruf der Lizenz in die Wege zu leiten. (§ 43 LFG)
  2. Ebenso wird die zuständige ausländische Behörde von AUSTRO CONTROL in Kenntnis gestetzt, wenn dies auf eine EU-Lizenz eines anderen Mitgliedstaates zutrifft. Der Linzenzinhaber muss unmittelbar an der Ausführung der Pilotentätigkeit im Inland gehindert werden, wenn eine Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt besteht. (§ 43 Abs. 3 LFG)

Wir gratulieren, sind Sie nun an diesem Punkt angelangt, wo Ihnen nichts mehr im Wege steht "sich das Blaue vom Himmel zu holen".


Sämtliche Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr!