CRI - Class Rating Instructor - Einweisungsberechtigte

Die Rechte eines CRI umfassen

  • die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für technisch nicht komplizierte Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte. 
  • eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für die Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen.
    Dazu gehören auch Unterschiedsschulungen nach FCL.710 innerhalb der SEP/TMG Klassen für Flugzeuge mit Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, Turbolader, Druckkabine oder Spornrad.

Der Inhaber kann, vorbehaltlich der entsprechenden Qualifikation, die Ausbildung auf ein- oder mehrmotorigen Flugzeugen durchführen.

Erweiterungsmöglichkeit:
Nach einer entsprechenden weiteren Prüfung können CRI auch für die Schlepp- oder Kunstflugberechtigung ausbilden, sofern sie selbst diese Berechtigungen haben.

Lehrberechtigung CRI (SPA) einmotorige Flugzeuge (TMG, SEP Land, SEP Sea):
VORAUSSETZUNGEN Klassenberechtigung einmotorige Flugzeuge - ein Pilot
vor Kursbeginn und nach Kursanmeldung bei der Luftfahrtbehörde
  • mindestens 300 Flugstunden als Pilot 
  • mindestens 30 Stunden als PIC auf einem Flugzeug des entsprechenden Musters oder der entsprechenden Klasse

44 h Nahunterricht, davon

  • 25h Teaching and Learning Kurs - kann von anderen bereits absolvierten Lehrerausbildungen angerechnet werden
  • 10h Technical Training : Aviation legislation, Performance Mass and balance, Normal operation and Emergency operation, Specific type of aeroplane - operation of systems, Airframe and engine limitations, Briefing for air exercises progress
  • 3h Flugunterricht auf einmotorigem Flugzeug, die von einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI(A) erteilt werden
Lehrberechtigung für Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten CRI(SPA):
VORAUSSETZUNGEN Klassenberechtigung mehrmotorige Flugzeuge (MEP) - ein Pilot
vor Kursbeginn und nach Kursanmeldung bei der Luftfahrtbehörde

  • mindestens 500 Stunden als Pilot auf Flugzeugen
  • mindestens 30 Stunden als PIC auf einem Flugzeug des entsprechenden Musters oder der entsprechenden Klasse

Der Anwärter zur Lehrberechtigung muss eine fachliche theoretische Ausbildung für das Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen im Umfang von 25h Unterricht im Klassenraum erhalten, damit der Bewerber die Fähigkeit entwickeln kann, einem Flugschüler das für die Flugausbildung des Lehrgangs für mehrmotorige Flugzeuge erforderliche Wissen und Verständnis zu vermitteln. Dieser Teil beinhaltet auch die Flugvorbesprechungen zu den Flugübungen.

50 h Nahunterricht, davon

  • 25h Teaching and Learning Kurs -
    Wenn Sie bereits im Besitz einer der folgenden Lehrberechtigung sind, können diese 25h Theorieausbildung  Lehrmethoden und Lernverhalten angerechnet werden: (FI(A), CRI(A), TRI(A), SFI(A), STI(A), MCCI(H), FI(H), TRI(H), SFI(H)).
  • 25h Technical Training:  Aviation legislation, Performance - all enines operating, Mass and balance, Asymmetric flight, Principles of flight, Control in asymmetric flight, Minimum control and safety speeds, Feathering and unfeathering, Performance in asymmetric flight, Specific type of aeroplaneoperation of systems, Airframe and engine limitations, Briefing for air exercises progress.
  • 5h auf zweimotorigem Flugzeug - PA23, die von einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI(A) erteilt werden.
Prüfung

Nach Abschluss des Lehrganges muss der Bewerber eine Kompetenzprüfung gemäß Part-FCL.935 und AMC1 FCL.935 absolvieren. Die Prüfung findet in der Regel komplett in der Ausbildungseinrichtung statt.
Nach einer mündl. Theorieprüfung erfolgt ein praktischer Prüfungsflug durch einen unserer zahlreichen Examiner.

Die MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG kann auf zahlreiche Lehrgänge verweisen, die allesamt von allen Anwärtern positiv abgeschlossen wurden.


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