KUNSTFLUG

Die hohe Schule des Fliegens

ERWEITERTE GEFAHRENEINWEISUNG BEI DER FLUGAUSBILDUNG
ERWERB DER KUNSTFLUGBERECHTIGUNG 

Kunstflug ist die Königsklasse des Fliegens - und sie ist mit entsprechendem Training erlernbar. 

Gerade das Luft-Turnen und das Beherrschen der Maschine ist eine Disziplin, die viele Piloten und Pilotinnen mit Hingabe üben. Vielleicht sind gerade Sie besonders talentiert und wollen es ganz genau wissen?

  • Sie wollen eine Kunstflug- oder UPRT-Berechtigung erwerben?
  • Wir trainieren Sie bis zur Wettbewerbsreife! Melden Sie sich doch einfach bei uns, damit wir das Nähere besprechen können.
  • Wir bieten aber auch für Fluglehrer, Linien- und Berufspiloten die Möglichkeit, mit einem äußerst erfolgreichen Fluglehrer (Gewinner mehrerer Kunstflugcups im In- und Ausland) die wiederkehrenden Checkflüge zu absolvieren.

Standard Kunstflugfiguren 

der Fuji FA 200/180


DER KUNSTFLUG-SCHNUPPERFLUG

Für Interessierte gibt es bei uns die Variante des Kunstflug-Schnupperfluges für Interessierte, die schon immer wissen wollten, was Sache ist. 
In unserem Archiv finden Sie Filme über Kunstflüge.


Kontaktieren Sie uns einfach und - Sie sind dabei!

UPRT - Upset Prevention Recovery Training für Berufspiloten 

UPRT ist ab 20.12.2019 Pflicht (Amtsblatt der EU L 326/1)

Upset Prevention and Recovery Training  gegen Kontrollverlust während des Fluges („Loss of Control in Flight“)

Gemäß der am 20.12.2018 von der EU-Kommission beschlossenen Änderungsverordnung  (Verordnung (EU) 2018/1974) wurde das Upset Prevention and Recovery Training (UPRT) für bestimmte Piloten-Ausbildungen in der EU zur Pflicht gemacht.  
Nicht nur wie bisher in der Theorie, sondern auch punkto Praxis in dafür geeigneten Flugzeugen. Der Text lautet wie folgt:
 „Die Ausbildung zur Vermeidung und Beendigung ungewünschter Flugzustände muss in verschiedene Phasen der Laufbahn von Berufspiloten integriert werden“.

Unser-UPRT Kurs ist eine Kombination aus 5 Stunden Unterricht im Klassenzimmer und 3 Stunden Flugausbildung mit dem Ziel, Flugbesatzungen mit den erforderlichen Kompetenzen auszustatten um

  • ungewöhnliche Fluglagen zu vermeiden,
  • ihre Kapazität zu erhöhen, was wiederum das Situationsbewusstsein verbessert und ihnen dadurch
  • die Möglichkeit gibt, Prioritäten zu setzen und die Arbeitsbelastung zu bewältigen und 
  • Flugzeuge aus diesen wieder heraus zu fliegen. 

Diese Kernkompetenzen sind die Grundlagen des Fliegens. Seit den UPRT-Empfehlungen der ICAO und der Betrachtung von historischen Unfällen der Luftfahrt wurde uns noch mehr bewusst, dass diese grundlegenden Fähigkeiten bestenfalls noch zu fehlen scheinen. Hier kommt unsere Trainingsumgebung ins Spiel – bei den RED EAGLES sind wir hier, um die fehlenden Puzzleteile für unsere Schüler und die Gemeinschaft als Ganzes zu ergänzen.

Wer ist Adressat der UPRT-Verordnung?

Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 Artikel 4b: Ausbildung zur Vermeidung und Beendigung ungewünschter Flugzustände

  1. Die Ausbildung zur Vermeidung und Beendigung ungewünschter Flugzustände ist in den Lehrgang für den Erwerb einer Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen MPL, den integrierten Lehrgang für den Erwerb einer Lizenz für Verkehrspiloten für Flugzeuge ATPL(A) und den Lehrgang für den Erwerb einer Lizenz für Berufspiloten CPL(A) sowie in die Lehrgänge für die Erteilung einer Klassen- oder Musterberechtigung für
     
  2. a) Flugzeuge mit einem Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten,
  3. b) technisch komplizierte Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten,
  4. c) technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten oder
  5. d) Flugzeuge mit mehreren Piloten (…) als Pflichtkomponente aufzunehmen.

Ab wann gilt die UPRT-Pflicht?

Die UPRT-Verordnung gilt ab 20. Dezember 2019. Für Piloten und Pilotinnen, die vor dem 20.12.2019 eine Ausbildung zum CPL (A), ATPL (A), MPL oder Lehrgänge  für Klassen und Musterberechtigungen begonnen haben, verschiebt sich die UPRT-Pflicht auf 20. 12. 2021 (zu diesem Zeitpunkt muss die aktuelle Ausbildung abgeschlossen sein).

Es ist zu beachten, dass Piloten mit einem EASA-Kunstflug-Rating oder mit Kunstflugerfahrung NICHT vom Advanced UPRT-Airplane-Kurs ausgenommen sind. Für Militärpiloten wurde derzeit keine Ausnahmegenehmigung erteilt, so dass davon auszugehen ist, dass der Advanced UPRT-Airplane Course für alle Militärpiloten, die auf eine zivile Lizenz umsteigen, erforderlich ist.

Was beinhaltet das UPRT-Training?

FCL.745 A regelt die neuen Inhalte des verpflichtenden UPRT-Trainings. Der advanced UPRT-Lehrgang ist bei einer ATO (Approved Training Organisation) zu absolvieren und muss mindestens Folgendes umfassen:

5 Stunden Theorieunterricht

  • Aerodynamics  
  • Causes and contributing factors of upsets  
  • Safety review of accidents & incidents relating to aeroplane upsets 
  • G‐awareness
  • Energy management  
  • Flight path management  
  • Recognition  
  • Upset prevention and recovery techniques
  • System malfunction 
  • Specialized training elements
  • Human Factors: – situation awareness – startle and stress response – threat and error management (TEM)

Praxis

Stall Prevention - At first maneuvers based

  • ​​​​Takeoff
  • Clean 
  • Landing 
  • Incorporate Scenarios 
  • Checking/Testing

Stall Recovery

  • Only maneuvers based 
  • Instructor led
  • Hands on pilot experience through recovery

Upset Prevention

  • Manually controlled slow flight
  • Manually controlled loss of reliable airspeed
  • Manually controlled instrument departure and arrival

Upset Recovery

  • Nose high
  • Nose low

3 Stunden Flugunterricht mit einem Fluglehrer, der nach FCL.915 e für Flugzeuge lehrberechtigt ist (FI(A)) und fortgeschrittener UPRT-Unterricht in einem Flugzeug, das für den Ausbildungszweck geeignet ist.

Nach Abschluss des UPRT-Lehrgangs erhalten unsere Kursteilnehmer ein von der AT.ATO.117 ausgestelltes Teilnahme-Zertifikat.

Was muss ein "advanced UPRT-FI" können?

  • Bevor Fluglehrer nach FCL.745 A unterrichten dürfen, müssen sie mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen absolviert haben,
    davon 200 Stunden Flugunterricht.
  • sie müssen gemäß FCL.915 e an einer ATO einen zertifizierten Ausbildungslehrgang zum UPRT-Lehrberechtigten absolviert haben
  • Ein UPRT-Fluglehrer muss jährlich an einer ATO eine Auffrischungsschulung durchlaufen und seine Fähigkeit Unterricht nach FCL745.A zu erteilen, zur Zufriedenheit des Ausbildungsleiters unter Beweis stellen.

Wir bieten auch UPRT Advanced und UPRT Advanced für FI an. Bitte fragen Sie uns danach.

Das AKTUELLE UPRT-Training / Aerobatic Training ist bei MFU modular aufgebaut.

Ablauf des UPRT Trainings / Aerobatics Ratings

Nach EASA Rules gibt es keinen Prüfungsflug mehr. 
Informationen zum Aerobatic-Training finden Sie unter https://www.mfu.at/aerobatics.php


Bei dringenden Rückfragen stehen wir Ihnen gerne via Kontaktformular oder telefonisch zur Verfügung.